Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
4. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird
keine Gewähr geleistet, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder
an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll.
5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie
Ersatzanzeige. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist (nächstmögliche Ausgabe) verstreichen, so hat der Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Druckwerkes geltend gemacht werden.
8. Probeabzüge von neu gestalteten Anzeigen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb von zwei Tagen vor Druckbeginn
zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
9. Die Rechnung wird sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt rein netto, ohne Abzüge zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nicht gewährt.
Stornierungen von Anzeigenaufträgen werden nur bis 10 Tage vor dem offiziellen Anzeigenschluss der jeweils gültigen Mediadaten kostenfrei entgegengenommen.
Danach werden bis zum offiziellen Anzeigenschluss für Stornierungen 25% des Auftragswertes fällig; für Stornierungen nach dem offiziellen
Anzeigenschluss werden 50% des Auftragswertes berechnet.
10. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
11. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
12. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
13. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Erscheinen der letzten Anzeige.
14. Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Berlin. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
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